Mit ÖKOSTROM von GUTMANN erhalten Sie natürliche Energie für alle Lebenslagen. Als bundesweit liefernder, privater Energieversorger aus Tirol liegt uns unsere Region und die Umwelt am Herzen. Somit liefern wir Ihnen natürlich 100 % österreichischen Ökostrom für Ihren privaten Haushalt oder Ihr Unternehmen. Losgelöst von großen Energiekonzernen, bieten wir eine unabhängige, regionale Versorgung zu leistbaren Konditionen mit Handschlagqualität an.
Was muss ich beim Wechsel zu GUTMANN ÖKOSTROM beachten?
Wechseln Sie ganz unkompliziert und 100 % unterbrechungsfrei zu uns. Wir benötigen lediglich Ihre Zusage und unternehmen alle Schritte um den Wechsel durchzuführen. Das bedeutet zum Beispiel, dass wir Ihren alten Liefervertrag kündigen. Sobald uns alle Details vom Netzbetreiber bekannt sind, bekommen Sie von uns einen Brief mit den Informationen zum konkreten Wechseltermin, die Höhe der monatlichen Teilbeträge und zur Jahresabrechnung.
Die Verrechnung über uns erfolgt mittels Gesamtrechnung. Das bedeutet, dass wir den Energiepreis und das gesetzlich festgelegte Netzentgelt, sowie alle Steuern und Gebühren gesamt an Sie verrechnen. Sie erhalten also Ihre Rechnung aus einer Hand.
Wir beraten Sie gerne!
Mit unserem kompetenten Service-Team kümmern wir uns persönlich um Sie und beraten Sie gerne rund um das Thema ÖKOSTROM. Überzeugen Sie sich von unserem Service als unabhängiger, privater Stromanbieter. Wir stehen für Sie immer gerne zur Verfügung - Kontaktieren Sie uns!
Unser Serviceteam ist für alle Ihre Fragen im Büro Josef-Wilberger-Straße 53, 6020 Innsbruck erreichbar.
Bürozeiten: Montag - Donnerstag 08.00 - 16.00 Uhr | Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Woher kommt unser ÖKOSTROM?
Die Stromkennzeichnung zeigt, aus welchen Energiequellen (Primärenergieträger) sich der Strommix im vorangegangenen Jahr zusammengesetzt hat.
Wir beliefern unsere Kundinnen und Kunden ausschließlich mit 100 % österreichischem Ökostrom. Das heißt, dass wir für unseren Strommix ausschließlich Herkunftsnachweise aus erneuerbaren Energiequellen aus Österreich verwenden. Somit fallen durch unseren Versorger-Mix weder CO₂-Emissionen noch radioaktiver Abfall an.
Primäre Stromkennzeichnung
Ausweis der Anteile an verschiedenen Primärenergieträgern, auf deren Basis die gelieferte elektrische Energie im Zeitraum vom 01. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023 erzeugt wurde:
Sekundäre (voll umfassende) Stromkennzeichnung
Gemäß § 78 und § 79 ElWOG 2010 idF BGBl. I Nr. 5/2023 und Stromkennzeichnungsverordnung 2022 idF BGBl. II Nr. 48/2022 gibt die GUTMANN GmbH die sekundäre (voll umfassende) Stromkennzeichnung bekannt, auf Basis derer die gesamte Stromaufbringung der von GUTMANN GmbH im Zeitraum 01. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023 an Endverbraucher gelieferten elektrischen Energie erzeugt wurde:
DOWNLOADS
Wechselformular
GUTMANN Ökostrom für Marktgebiet WEST
(Tirol, Vorarlberg)
Wechselformular
GUTMANN Ökostrom für Marktgebiet OST
(Salzburg, OÖ, NÖ, Wien, Burgenland, Steiermark, Kärnten)
Preisblatt
GUTMANN Ökostrom für Marktgebiet WEST | gültig ab 01.06.2024
Preisblatt
GUTMANN Ökostrom für Marktgebiet OST | gültig ab 01.06.2024
Widerrufserklärung
Information zum Widerrufsrecht
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Strom
gültig ab 30.05.2022
Mieterwechsel
Jemand möchte Ihren Ökostrom-Liefervertrag übernehmen?
Wohnungswechsel
Sie möchten Ihren Ökostrom-Liefervertrag an einem neuen Wohnort anmelden?
Recht auf Grundversorgung
Weitere Informationen zum Recht auf Grundversorgung laut § 77 ElWOG 2010
Download Stromkennzeichnung
Zeitraum vom 01. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Ist der Wechsel kostenlos?
Besteht eine Bindung?
Sind technische Änderungen notwendig?