Recht auf Grundversorgung (Strom)
Gesetzliche Grundlage: § 77 ElWOG 2010 & § 66 TEG 2012 „Grundversorgung“
Wann kann die Grundversorgung relevant sein?
Die Grundversorgung gilt für Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG und Kleinunternehmen und ist relevant bei Zahlungsschwierigkeiten, wenn die Abschaltung der Anlage droht oder die Anlage bereits abgeschaltet wurde und wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Lieferanten zu finden, der bereit ist, einen Vertrag über die Belieferung mit Strom mit Ihnen abzuschließen. Wenn Sie einem Stromlieferanten mitteilen, dass Sie sich auf die Grundversorgung berufen, besteht für diesen eine Pflicht zur Grundversorgung. Sie werden dann zum Grundversorgungs-Tarif dieses Lieferanten beliefert. Wenn Sie sich gegenüber einem Lieferanten auf die Grundversorgung berufen, ist auch Ihr Netzbetreiber dazu verpflichtet, seine Dienstleistungen zu erbringen und damit Ihre Belieferung mit Strom zu ermöglichen.
Auch wir bieten Ihnen die Grundversorgung an. Nähere Informationen über die Grundversorgung, zum Beispiel über unseren Grundversorgungs-Tarif oder zur maximalen Höhe einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, finden Sie im Preisblatt Grundversorgung und unter www.e-control.at/grundversorgung.
Recht auf Grundversorgung (Gas)
Gesetzliche Grundlage: § 124 Gaswirtschaftsgesetz 2011 „Grundversorgung“
„Erdgashändler und sonstige Versorger, zu deren Tätigkeitsbereich die Versorgung von Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG zählt, haben ihren allgemeinen Tarif für die Grundversorgung von Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG in geeigneter Weise (z.B. Internet) zu veröffentlichen. Sie sind verpflichtet, zu ihren geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zu diesem Tarif Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG, und Kleinunternehmen, die sich ihnen gegenüber auf die Grundversorgung berufen, mit Erdgas zu beliefern (Pflicht zur Grundversorgung). Die Regulierungsbehörde ist ermächtigt, nähere Bestimmungen über die Zumutbarkeit einer Grundversorgung und über die Gestaltung der Tarife für Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG und Kleinunternehmen für die Grundversorgung durch Verordnung festzulegen.“ Haushaltskunden und Kleinunternehmen haben das Recht, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die Grundversorgung in Anspruch zu nehmen.
Für die Grundversorgung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Lieferung von GUTMANN Erdgas von Verbrauchern im Sinne des §1 Abs. 1 Z 2 KSchG mit einem Gesamtjahresverbrauch von max. 400.000 kWh und mit Standardlastprofil abrufbar HIER.
Auch wir bieten Ihnen die Grundversorgung an. Nähere Informationen über die Grundversorgung, zum Beispiel über unseren Grundversorgungs-Tarif oder zur maximalen Höhe einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, finden Sie im Preisblatt Grundversorgung und unter www.e-control.at/grundversorgung.