FAQ Gas & Strom

Über uns: Willkommen bei GUTMANN

Wer ist Gutmann?

Die GUTMANN GmbH ist ein Tiroler Familienunternehmen und Westösterreichs größter privater Energielieferant. Wir versorgen unsere Kunden täglich mit Energie für Wärme und Mobilität (Treibstoffe, Heizöl, Pellets, Erdgas und Festbrennstoffe) sowie seit 2016 zusätzlich mit 100% österreichischem Ökostrom.

Fragen zu unseren Produkten

Wo findet man die Informationen zu allen Preisen?

Preisblatt Erdgas
Preisblatt Ökostrom

Gerne informieren wir Sie telefonisch oder per E-Mail zum aktuellen Tarif und Konditionen:
gasstrom@gutmann.cc
0512227772000

Gibt es eine Bindung und wie lang ist die Kündigungsfrist?

GUTMANN-Tarife haben grundsätzlich keine Bindung, außer es gibt eine andere vertragliche Vereinbarung. Sie können Ihren Vertrag jederzeit unter Einhaltung der zweiwöchigen Kündigungsfrist beenden.

Beliefert GUTMANN in ganz Österreich?

Ja, derzeit können Anlagen in ganz Österreich von uns versorgt werden.

Fragen zum Lieferantenwechsel oder zur Neuanmeldung

Wie werde ich Kundin oder Kunde bei GUTMANN?

Für einen Wechsel zu GUTMANN können Sie entweder unser Onlineformular oder unseren Liefervertrag Ökostrom | Liefervertrag Erdgas ausfüllen.
Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an:
gasstrom@gutmann.cc
0512227772000
Die gesamte Kommunikation mit Ihrem bisherigen Lieferanten, dem Netzbetreiber und andere Formalitäten übernehmen wir für Sie.

Was ist der Unterschied zwischen einem Lieferantenwechsel und einer Neuanmeldung?

Bei einem Lieferantenwechsel beziehen Sie in Ihrer Wohnung, Ihrem Haus oder Ihren Büroräumlichkeiten bereits Erdgas oder Strom von einem anderen Lieferanten. Der Vertrag läuft bereits auf Ihren Namen.
Eine Neuanmeldung muss durchgeführt werden, wenn Sie neu in eine Wohnung, ein Haus oder ein Büro einziehen und der Zähler erstmalig auf Ihren Namen angemeldet wird.

Entstehen bei einem Lieferantenwechsel zusätzliche Kosten für mich?

Nein, ein Wechsel zu GUTMANN Erdgas oder Ökostrom ist kostenlos.

Muss ich meinen Erdgas- bzw. Stromzähler bei einem Wechsel zu GUTMANN tauschen? Wer erledigt die Ablesung?

Nein, bei Ihrem Wechsel zu GUTMANN muss der Zähler nicht ausgetauscht werden. Die Zählerablesung erfolgt wie gewohnt durch Ihren Netzbetreiber und kann von diesem jederzeit abgefragt werden.
Unser Tipp: Bei einem Lieferantenwechsel ist es ratsam, Ihrem Netzbetreiber den aktuellen Zählerstand zu melden, um eine exakte Abrechnung zu erhalten. Unter Umständen liest der Netzbetreiber den Zählerstand nämlich nicht persönlich ab, sondern ermittelt ihn rechnerisch. Sollten Sie dazu Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter:
gasstrom@gutmann.cc
0512227772000

Wer übernimmt die Kündigung bei meinem bisherigen Lieferanten?

GUTMANN übernimmt diese Formalitäten für Sie. Sobald wir Ihren gültigen Auftrag für die Lieferung von Erdgas bzw. Ökostrom erhalten, kündigen wir für Sie zum gewünschten Wechseltermin. Gibt es etwaige Kündigungsfristen zu beachten, dann erfolgt die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Sollten Sie bereits vor der Auftragserteilung an GUTMANN selbst bei Ihrem bisherigen Lieferanten gekündigt haben, informieren Sie uns bitte darüber.

Ab wann werde ich mit Erdgas bzw. Ökostrom durch GUTMANN versorgt?

Bei einer Neuanmeldung erfolgt die Versorgung innerhalb weniger Tage. Bei einem Lieferantenwechsel dauert der Wechselprozess in der Regel zwei bis drei Wochen. Unmittelbar vor bzw. mit Beginn der Versorgung erhalten Sie von uns einen Willkommensbrief mit allen wichtigen Informationen zu ihrem Vertrag.

Fragen zur Zählerablesung

Wer kümmert sich um die Ablesung?

Für Sie ändert sich bei der Ablesung nichts: Die Zählerablesung seitens Ihres Netzbetreibers erfolgt wie gewohnt. Sie kann vom Netzbetreiber jederzeit mittels Ablesekarte abgefragt werden. Wichtig: Sollte es nicht möglich sein, den Zählerstand beim Kunden abzulesen, kann der Netzbetreiber diesen auch rechnerisch ermitteln.

Fragen zur Abrechnung

Stellt mir GUTMANN eine Gesamtrechnung für Energie und Netz zur Verfügung?

Ja, bei GUTMANN erhalten Sie eine übersichtliche Gesamtrechnung für Energie, Netz/Abgaben und Steuern. GUTMANN bezahlt für Sie vorab das Netzentgelt bei Ihrem Netzbetreiber und verrechnet dieses dann 1:1 in der Jahresabrechnung an Sie weiter. Für Sie bringt das zwei Vorteile: Sie erhalten nur eine Gesamtrechnung für Energie und Netz und diese ist übersichtlich aufgeschlüsselt.

Wann erhalte ich die Jahres- oder Endabrechnung?

Sobald Ihr Netzbetreiber uns den Zählerstand zu Ihrem Strom- bzw. Erdgasverbrauch übermittelt, kümmern wir uns schnellstmöglich um die Abrechnung. Ihre monatlich geleisteten Teilzahlungen werden bei der Abrechnung selbstverständlich berücksichtigt und vom Gesamtbetrag abgezogen.

Wie werden die monatlichen Teilbeträge berechnet?

Bei jeder Neuanmeldung oder jedem Lieferantenwechsel übermittelt uns der Netzbetreiber eine Prognose über den Jahresverbrauch. Nachdem Sie bei GUTMANN eine Gesamtrechnung (Energie und Netz) erhalten, erfolgt die Berechnung Ihrer monatlichen Teilzahlungsbeträge auf Basis Ihres Vorjahresverbrauchs sowie anhand des aktuellen Energietarifs, der Netznutzungsentgelte und der Steuern und Abgaben.

Kann es sein, dass ich trotz meiner monatlichen Teilzahlungsbeträge eine Nachzahlung leisten muss?

Ja, unter Umständen kann das vorkommen: Für die Berechnung Ihres Teilzahlungsbetrages wird eine Prognose errechnet. Sollte sich Ihr Verbrauch erhöhen, kann es zu einer Nachzahlung kommen. Deshalb bitten wir Sie: Sollte sich Ihr Verbrauch ändern, geben Sie uns bitte rechtzeitig Bescheid.

Kann ich die Rechnung korrigieren lassen, wenn der Zählerstand nicht korrekt ist?

Die Korrektur des Zählerstandes kann ausschließlich durch den Netzbetreiber erfolgen. Gerne können Sie uns den Zählerstand mitteilen und wir übernehmen die Meldung an den Netzbetreiber.

Fragen zur Kündigung

Wie kann ich kündigen?

Unter Einhaltung der 14-tägigen Kündigungsfrist können Sie jederzeit schriftlich bei uns kündigen.

Welche Informationen werden für eine Kündigung benötigt?

Kundenummer und/oder Anlagennummer
Adresse
Zeitpunkt der Abmeldung
Bei Umzug: Neue Adresse oder E-Mail-Adresse, an welche wir die Endabrechnung senden dürfen

Muss ich einen Zählerstand mitteilen?

Eine Ablesung des Zählerstandes ist nicht zwingend notwendig. Wir empfehlen jedoch eine Ablesung für eine korrekte Abrechnung.

Allgemeine Fragen

Wer ist mein Ansprechpartner bei Gutmann?
Was ist ein Lastprofil und was sagt es aus?

Das Lastprofil bezeichnet in der Energieversorgung den zeitlichen Verlauf einer abgenommenen Leistung (kW) über einen bestimmten Zeitraum. Auf dieser Basis wird der Verbrauch in kWh errechnet und ermöglicht dem Netzbetreiber und dem Versorger eine Einschätzung Ihres Verbrauchs pro Jahr.

Wie rechne ich Kubikmeter Erdgas (m³) in Kilowattstunden (kWh) um?

Die Erfassung des Erdgasverbrauches für Haushalte erfolgt über einen Erdgaszähler in Kubikmeter (m³). Um einen vergleichbaren Wert zu ermitteln, werden die Kubikmeter (m³) in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet. Bei der Umrechnung muss jeder Netzbetreiber einer standardisierten Vorgehensweise folgen. Den genauen Umrechnungsfaktor finden Sie auf Ihrer Erdgasabrechnung, alternativ können Sie ihn auch direkt bei Ihrem Netzbetreiber erfragen.

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Der gesamte Strompreis besteht aus drei Komponenten, die etwa je ein Drittel des Gesamtpreises ausmachen. Energiepreis: Hier können Sie den Energielieferant – wie GUTMANN – frei wählen. Netzpreis: Der Netzbetreiber wird durch den Standort der Anlage festgelegt. Steuern und Abgaben: Diese sind festgelegt. Dazu gehören zB Elektrizitätsabgaben, Gebrauchsabgaben oder Zuschläge für erneuerbare Energie. Der Netzpreis bzw. Steuern und Abgaben werden von uns garantiert ohne Zuschläge 1:1 mit der Jahresabrechnung an Sie weiterverrechnet.