FAQ Gas & Strom

Über Uns

Die GUTMANN GmbH ist ein Tiroler Familienunternehmen und Westösterreichs größter privater Energielieferant. Wir versorgen unsere Kunden täglich mit Energie für Wärme und Mobilität (Treibstoffe, Heizöl, Pellets, Erdgas und Festbrennstoffe) sowie seit 2016 zusätzlich mit 100% österreichischem Ökostrom.

Fragen zu unseren Strom- & Erdgas-Produkten

Informationen zu unseren Stromtarifen finden Sie im Download-Bereich unserer Ökostrom-Seite. Die Informationen zu unseren Erdgastarifen finden Sie im Download-Bereich unserer Erdgas-Seite. Gerne informieren wir Sie telefonisch (050 22 77 2000) oder per E-Mail (gasstrom@gutmann.cc) zum aktuellen Tarif und den verfügbaren Konditionen.

GUTMANN Ökostrom- und Erdgas-Tarife haben grundsätzlich keine Vertragsbindung, außer es gibt eine andere vertragliche Vereinbarung. Sie können Ihren Vertrag jederzeit unter Einhaltung der zweiwöchigen Kündigungsfrist beenden.

Ja, derzeit können Anlagen in ganz Österreich von uns versorgt werden.

Fragen zu unseren Floater Tarifen

Der GUTMANN Floater-Tarif besteht aus einem vertraglich vereinbarten Grundpreis sowie einem variablen Energie-Arbeitspreis, der monatlich angepasst wird.
Im Gegensatz zu einem Fixpreis-Tarif orientiert sich der Energie-Arbeitspreis an den Großhandelspreisen der EEX-Börse (European Energy Exchange) für Strom bzw. Gas.

Der Energie-Arbeitspreis wird monatlich anhand einer definierten Formel angepasst, die auf den jeweiligen Börsenpreisen basiert. Diese Formeln sind in den jeweiligen Informationsblättern (Ökostrom & Erdgas) beschrieben. Der Grundpreis bleibt konstant und unterliegt keiner monatlichen Anpassung.

Falls bereits ein Smart Meter installiert ist, werden wir – sofern möglich – Ihre Anlage vorab auf monatliche Abrechnung umstellen. Das ist insbesondere bei Floater-Tarifen von Vorteil, da sich Teilbeträge aufgrund der monatlich schwankenden Energiepreise nicht zuverlässig im Voraus berechnen lassen.

  • Aktuelle Preisbasis: Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen, monatlich angepassten Floaterpreise.
  • Transparenz: Sie sehen monatlich Ihren tatsächlichen Energieverbrauch und die dazugehörigen Kosten.
  • Keine Teilbetragsunsicherheiten: Kein Risiko falscher Teilbetragszahlungen aufgrund schwankender Marktpreise.
  • Schnelle Reaktion möglich: Bei Preisänderungen oder Verbrauchsanpassungen sind Optimierungen schneller umsetzbar.
  • Bessere Kostenkontrolle: Monatliche Rechnungen helfen, den eigenen Energieverbrauch im Blick zu behalten.
  • Keine Nachzahlungen am Jahresende: Geringeres Risiko von hohen Nachforderungen, da monatlich exakt abgerechnet wird.

Der Energie-Arbeitspreis wird zu Beginn jedes Monats im Voraus festgelegt. Kunden, die eine E-Mail-Adresse bekanntgegeben haben, werden am Ende des Vormonats über die neuen Preise per E-Mail informiert. Änderungen gelten unabhängig davon, ob die Preisinformation tatsächlich empfangen oder gelesen wurde. Die E-Mail-Adresse sollte daher stets aktuell gehalten und Änderungen ehestmöglich mitgeteilt werden.

Alternativ finden Sie die Preise auch auf unserer Website auf der Ökostrom-Seite oder Erdgas-Seite.

Die Änderungen bei den Großhandelspreisen werden direkt an Sie weitergegeben, sowohl Preiserhöhungen als auch Preissenkungen. In Zeiten von sinkenden Energiepreisen sinken somit im monatlichem Zeitintervall auch Ihre Energiekosten. Bei steigenden Börsenpreisen fallen allerdings im Gegenzug auch direkt die Mehrkosten im Folgemonat an. Die Energiepreise sind daher nicht monatlich konstant, sondern fallen und steigen in monatlichen Zeitabständen.

Nein, der GUTMANN Floater Tarif beinhaltet keine Preisobergrenze ("Cap"). Preisanstiege an der Börse werden 1:1 weitergegeben.

Ja, da sowohl der GUTMANN Floater Tarif als auch der GUTMANN Fixtarif keine Vertragsbindung aufweisen, können Sie jederzeit zwischen beiden Tarifmodellen wechseln.

Fragen zum Lieferantenwechsel oder zur Neuanmeldung

Für einen Wechsel zu GUTMANN können Sie entweder unser Onlineformular oder unseren Liefervertrag Ökostrom | Liefervertrag Erdgas (welchen Sie im jeweiligen Downloadbereich finden) ausfüllen. Die gesamte Kommunikation mit Ihrem bisherigen Lieferanten, dem Netzbetreiber und andere Formalitäten übernehmen wir für Sie.

Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte per Telefon an 050 22 77 2000 oder per Mail an gasstrom@gutmann.cc

Bei einem Lieferantenwechsel beziehen Sie in Ihrer Wohnung, Ihrem Haus oder Ihren Büroräumlichkeiten bereits Erdgas oder Strom von einem anderen Lieferanten. Der Vertrag läuft bereits auf Ihren Namen. Eine Neuanmeldung muss durchgeführt werden, wenn Sie neu in eine Wohnung, ein Haus oder ein Büro einziehen und der Zähler erstmalig auf Ihren Namen angemeldet wird.

Nein, ein Wechsel zu GUTMANN Erdgas oder Ökostrom ist für Sie jederzeit kostenlos.

Nein, bei Ihrem Wechsel zu GUTMANN muss der Zähler nicht ausgetauscht werden. Die Zählerablesung erfolgt wie gewohnt durch Ihren Netzbetreiber und kann von diesem jederzeit abgefragt werden. Unser Tipp: Bei einem Lieferantenwechsel ist es ratsam, Ihrem Netzbetreiber den aktuellen Zählerstand zu melden, um eine exakte Abrechnung zu erhalten. Unter Umständen liest der Netzbetreiber den Zählerstand nämlich nicht persönlich ab, sondern ermittelt ihn rechnerisch. Sollten Sie dazu Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter: gasstrom@gutmann.cc | 050 22 77 2000

GUTMANN übernimmt diese Formalitäten für Sie. Sobald wir Ihren gültigen Auftrag für die Lieferung von Erdgas bzw. Ökostrom erhalten, kündigen wir für Sie zum gewünschten Wechseltermin. Gibt es etwaige Kündigungsfristen zu beachten, dann erfolgt die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Sollten Sie bereits vor der Auftragserteilung an GUTMANN selbst bei Ihrem bisherigen Lieferanten gekündigt haben, informieren Sie uns bitte darüber.

Bei einer Neuanmeldung erfolgt die Versorgung innerhalb weniger Tage. Bei einem Lieferantenwechsel dauert der Wechselprozess in der Regel zwei bis drei Wochen. Unmittelbar vor bzw. mit Beginn der Versorgung erhalten Sie von uns einen Willkommensbrief mit allen wichtigen Informationen zu ihrem Vertrag.

Fragen zur Zählerablesung

Für Sie ändert sich bei der Ablesung nichts: Die Zählerablesung seitens Ihres Netzbetreibers erfolgt wie gewohnt. Sie kann vom Netzbetreiber jederzeit mittels Ablesekarte abgefragt werden. Wichtig: Sollte es nicht möglich sein, den Zählerstand beim Kunden abzulesen, kann der Netzbetreiber diesen auch rechnerisch ermitteln.

Fragen zur Strom- & Erdgas-Abrechnung

Ja, bei GUTMANN erhalten Sie eine übersichtliche Gesamtrechnung für Energie, Netz/Abgaben und Steuern. GUTMANN bezahlt für Sie vorab das Netzentgelt bei Ihrem Netzbetreiber und verrechnet dieses dann 1:1 in der Jahresabrechnung an Sie weiter. Für Sie bringt das zwei Vorteile: Sie erhalten nur eine Gesamtrechnung für Energie und Netz und diese ist übersichtlich aufgeschlüsselt.

Sobald Ihr Netzbetreiber uns den Zählerstand zu Ihrem Strom- bzw. Erdgasverbrauch übermittelt, kümmern wir uns schnellstmöglich um die Abrechnung. Ihre monatlich geleisteten Teilzahlungen werden bei der Abrechnung selbstverständlich berücksichtigt und vom Gesamtbetrag abgezogen.

Bei jeder Neuanmeldung oder jedem Lieferantenwechsel übermittelt uns der Netzbetreiber eine Prognose über den Jahresverbrauch. Nachdem Sie bei GUTMANN eine Gesamtrechnung (Energie und Netz) erhalten, erfolgt die Berechnung Ihrer monatlichen Teilzahlungsbeträge auf Basis Ihres Vorjahresverbrauchs sowie anhand des aktuellen Energietarifs, der Netznutzungsentgelte und der Steuern und Abgaben.

Ja, unter Umständen kann das vorkommen: Für die Berechnung Ihres Teilzahlungsbetrages wird eine Prognose errechnet. Sollte sich Ihr Verbrauch erhöhen, kann es zu einer Nachzahlung kommen. Deshalb bitten wir Sie: Sollte sich Ihr Verbrauch ändern, geben Sie uns bitte rechtzeitig Bescheid.

Die Korrektur des Zählerstandes kann ausschließlich durch den Netzbetreiber erfolgen. Gerne können Sie uns den Zählerstand mitteilen und wir übernehmen die Meldung an den Netzbetreiber.

Fragen zur Vertragskündigung

Unter Einhaltung der 14-tägigen Kündigungsfrist können Sie jederzeit schriftlich bei uns kündigen.

  • Kundenummer und/oder Anlagennummer
  • Adresse
  • Zeitpunkt der Abmeldung
  • Bei einem Umzug: Neue Adresse oder E-Mail-Adresse, an welche wir die Endabrechnung senden dürfen

Eine Ablesung des Zählerstandes ist nicht zwingend notwendig. Wir empfehlen jedoch eine Ablesung für eine korrekte Abrechnung.

Allgemeine Fragen zum Thema Ökostrom & Erdgas

Unser Strom- & Gaskundenservice steht für alle Ihre Kundenanfragen zur Verfügung und berät Sie gerne vollumfänglich bei Ihren Fragen.
Telefon: 050 22 77 2000 | E-Mail: gasstrom@gutmann.cc

Das Lastprofil bezeichnet in der Energieversorgung den zeitlichen Verlauf einer abgenommenen Leistung (kW) über einen bestimmten Zeitraum. Auf dieser Basis wird der Verbrauch in kWh errechnet und ermöglicht dem Netzbetreiber und dem Versorger eine Einschätzung Ihres Verbrauchs pro Jahr.

Die Erfassung des Erdgasverbrauches für Haushalte erfolgt über einen Erdgaszähler in Kubikmeter (m³). Um einen vergleichbaren Wert zu ermitteln, werden die Kubikmeter (m³) in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet. Bei der Umrechnung muss jeder Netzbetreiber einer standardisierten Vorgehensweise folgen. Den genauen Umrechnungsfaktor finden Sie auf Ihrer Erdgasabrechnung, alternativ können Sie ihn auch direkt bei Ihrem Netzbetreiber erfragen.

Der gesamte Strompreis besteht aus drei Komponenten, die etwa je ein Drittel des Gesamtpreises ausmachen. Energiepreis: Hier können Sie den Energielieferant – wie GUTMANN – frei wählen. Netzpreis: Der Netzbetreiber wird durch den Standort der Anlage festgelegt. Steuern und Abgaben: Diese sind festgelegt. Dazu gehören zB Elektrizitätsabgaben, Gebrauchsabgaben oder Zuschläge für erneuerbare Energie. Der Netzpreis bzw. Steuern und Abgaben werden von uns garantiert ohne Zuschläge 1:1 mit der Jahresabrechnung an Sie weiterverrechnet.