GUTMANN Ökostrom

GUTMANN ÖKOSTROM

Online wechseln und 100% österreichischen Ökostrom geliefert bekommen.

Mit Ökostrom von GUTMANN erhalten Sie natürliche Energie für alle Lebenslagen. Als bundesweit liefernder, privater Energieversorger aus Tirol liegt uns unsere Region und die Umwelt am Herzen. Somit liefern wir Ihnen natürlich 100 % österreichischen Ökostrom für Ihren privaten Haushalt oder Ihr Unternehmen. Losgelöst von großen Energiekonzernen, bieten wir eine unabhängige, regionale Versorgung zu leistbaren Konditionen mit Handschlagqualität an.

Flagge als Symbolisierung zur Herkunfstbezeichnung aus Österreich

GARANTIERT 100 %
ÖSTERREICHISCHER ÖKOSTROM

Icon mit Eurozeichen in der Mitte

KOSTENLOS &
UNTERBRECHUNGSFREI WECHSELN

Icon mit einem Rufezeichen

OHNE BINDUNG &
KEINE VERSTECKTEN
KOSTEN

Icon Daumen hoch

ALLES AUS
EINER HAND
VON GUTMANN



Was muss ich beim Wechsel zu GUTMANN ÖKOSTROM beachten?

Wechseln Sie unkompliziert und 100 % unterbrechungsfrei zu uns. Alles, was wir von Ihnen benötigen, ist Ihre Zusage – wir kümmern uns um den Rest. Dazu gehört unter anderem die Kündigung Ihres alten Liefervertrags. Sobald uns alle Details vom Netzbetreiber vorliegen, bekommen Sie von uns alle Informationen zum konkreten Wechseltermin, die Höhe der monatlichen Teilbeträge und zur Jahresabrechnung.

Die Verrechnung über uns erfolgt mittels Gesamtrechnung. Das bedeutet, dass wir den Energiepreis und das gesetzlich festgelegte Netzentgelt, sowie alle Steuern und Gebühren gesamt an Sie verrechnen. So erhalten Sie Ihre Rechnung aus einer Hand.

Jetzt wechseln

ÖKOSTROM FIX

Mit einem Fixtarif profitieren  Sie von langfristig fairen Energiepreisen. Die Kosten für Strom bleiben über einen vertraglich definierten Zeitraum konstant. Preisliche Schwankungen am Energiemarkt haben keinen Einfluss auf Ihre Kosten – so können Sie Ihre Ausgaben langfristig planen und behalten volle Kostenkontrolle.

Welche Vorteile hat dieser Tarif für mich?

  • Planungssicherheit & Preisstabilität
  • Schutz vor Schwankungen am Energiemarkt
  • Klare Kalkulierbarkeit Ihrer Stromkosten
  • Kein Beobachten der Strombörse notwendig
  • Ohne Mindestvertragslaufzeit & Vertragsbindung
Strom iFrame

ÖKOSTROM FLOATER

Beim Ökostrom Floater richten sich Ihre Energiekosten nach den aktuellen Preisen der European Energy Exchange (EEX). Bei unseren Floater Preisen werden die Marktpreis-Veränderungen durch monatlich angepasste Energiepreise direkt an Sie weitergegeben.

Welche Vorteile hat dieser Tarif für mich?

  • Monatlich angepasste Strompreise entsprechend des Marktes
  • Einsparpotenzial bei fallenden Börsenkursen
  • Hohe Preistransparenz
  • Keine langfristige Bindung – jederzeit kündbar
  • Dynamische Preisgestaltung für marktnahe Stromversorgung
Gas iFrame

Hinweis gem. § 80 Abs. 4a ElWOG 2010: In Zeiten von sinkenden Energiepreisen sinken somit im monatlichen Zeitintervall auch deine Energiekosten. Bei steigenden Börsenpreisen steigen allerdings im Gegenzug auch die Energiekosten im Folgemonat, was zu Mehrkosten führt. Die Energiepreise sind daher nicht monatlich konstant, sondern fallen oder steigen in monatlichen Zeitabständen.

PV-EINSPEISER

PHOTOVOLTAIK-ÜBERSCHUSS-EINSPEISEVERTRAG

GUTMANN bietet seinen Kunden 100 % österreichischen Ökostrom, abseits von großen Energiekonzernen und bieten für PV-Anlagenbetreiber faire Konditionen für den ins Netz einzuspeisenden Strom an.
Unser Einspeise-Portfolio ist in den letzten Jahren stetig gewachsen und derzeit speisen bereits über 1.000 Photovoltaikanlagen in unsere Bilanzgruppe ein.

Was muss ich beim Wechsel zu GUTMANN als Energieproduzent beachten?

  • Angebot gültig für Anlagen bis zu einer maximalen Leistung von 50 kWp
  • Die Inbetriebnahme der Anlage und Fertigmeldung beim Netzbetreiber muss durch den Anlagenbetreiber erfolgen.
    GUTMANN übernimmt keine Haftung für Verzögerungen bei der Inbetriebnahme.
  • Bedingung ist ein Stromliefervertrag mit GUTMANN. Sollten Sie noch keinen haben, können Sie diesen einfach online abschließen.
Einspeiser iFrame

Wir beraten Sie gerne

Mit unserem Service-Team kümmern wir uns persönlich um Sie und beraten Sie gerne rund um das Thema ÖKOSTROM. Überzeugen Sie sich von unserem Service als unabhängiger, privater Stromanbieter. Wir stehen für Sie immer gerne zur Verfügung - Kontaktieren Sie uns!

Adresse: 
Büro Josef-Wilberger-Straße 53, 6020 Innsbruck
Bürozeiten: Montag - Donnerstag 08.00 - 16.00 Uhr | Freitag 08.00 - 12.00 Uhr


Woher kommt unser ÖKOSTROM?

Die Stromkennzeichnung zeigt, aus welchen Energiequellen (Primärenergieträger) sich der Strommix im vorangegangenen Jahr zusammengesetzt hat.
Wir beliefern unsere Kundinnen und Kunden ausschließlich mit 100 % österreichischem Ökostrom. Das heißt, dass wir für unseren Strommix ausschließlich Herkunftsnachweise aus erneuerbaren Energiequellen aus Österreich verwenden. Somit fallen durch unseren Versorger-Mix weder CO₂-Emissionen noch radioaktiver Abfall an.

Primäre Stromkennzeichnung

Ausweis der Anteile an verschiedenen Primärenergieträgern, auf deren Basis die gelieferte elektrische Energie im Zeitraum vom 01. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024 erzeugt wurde:


 

Sekundäre (voll umfassende) Stromkennzeichnung

Gemäß § 78 und § 79 ElWOG 2010 idF BGBl. I Nr. 5/2023 und Stromkennzeichnungsverordnung 2022 idF BGBl. II Nr. 48/2022 gibt die GUTMANN GmbH die sekundäre (voll umfassende) Stromkennzeichnung bekannt, auf Basis derer die gesamte Stromaufbringung der von GUTMANN GmbH im Zeitraum 01. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024 an Endverbraucher gelieferten elektrischen Energie erzeugt wurde:

Downloads

Preisblatt
GUTMANN Ökostrom für Marktgebiet WEST | gültig ab 01.06.2025

Preisblatt
GUTMANN Ökostrom für Marktgebiet OST | gültig ab 01.06.2025

Informations- & Preisblatt
GUTMANN Ökostrom Floater | gültig ab 04.07.2025

Informations- & Preisblatt
GUTMANN Photovoltaik-Einspeisevertrag | gültig ab 01.06.2025

Download Stromkennzeichnung
Zeitraum vom 01. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024

Widerrufserklärung
Information zum Widerrufsrecht
 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Strom
gültig ab 30.05.2022

Allgemeine Einspeisebedingungen (AEB)
gültig ab 01.11.2023

Nutzungsbedingungen "Online-Services"
gültig ab ab 01.08.2022 

verpflichtende Kundeninformation
gemäß § 82 (2) ElWOG 2010

Recht auf Grundversorgung
Weitere Informationen zum Recht auf Grundversorgung laut § 77 ElWOG 2010