ELEKTROMOBILITÄT ZAHLT SICH AUS
Es soll zukünftig vermehrt in CO2-ärmere Kraftstoffe, wie Strom, Wasserstoff, eFuels, Biogas, etc. investiert werden, um die Dekarbonisierung des Verkehrs zu minimieren.
Als Besitzer eines Elektrofahrzeugs tragen Sie somit aktiv der Minderung von Treibhausgasemissionen bei und können sich laut Kraftstoffverordnung (KVO) belohnen lassen. Bei uns in Form unseres GUTMANN Ladestellenbonus.

GUTMANN LADESTELLENBONUS
Sie fahren elektrisch und laden Ihr Elektroauto überwiegend bei einer nicht öffentlichen Ladestelle, also z.B. zuhause?
Dann können Sie sich jetzt unseren GUTMANN Ladestellenbonus schnappen.
Was ist der GUTMANN Ladestellenbonus?
- Sie übertragen uns das Recht, Ihr Elektroauto mit Ladestation beim Umweltbundesamt zu registrieren.
- Für die Anerkennung Ihrer Ladestation bzw. die daraus bezogene Energie für das Elektrofahrzeug laut Kraftstoffverordnung, erhalten Sie von uns einen Ladestellenbonus (GUTMANN Prämie).
Wie hoch ist der Ladestellenbonus?
- GUTMANN GUTscheine im Wert von € 400.-
Ob Tanken & Einkaufen, für Heizöl, Pellets, Erdgas oder Strom - Dieser kann auf das gesamte GUTMANN Sortiment eingelöst werden.
GUTscheine können bei allen GUTMANN Standorten, sowie bei Produktlieferungen eingelöst werden. - Sofern Sie keine Anwendungsmöglichkeiten für unsere GUTMANN GUTscheine haben, können wir Ihnen, nach erfolgreicher Erfüllung der Vereinbarung, eine Ladestellenbonus von € 330.- auf Ihr angegebenes Bankkonto anbieten.
Was muss ich genau machen?
- HIER registrieren und ein Foto des Zulassungsscheins hochladen.
- Adress- & Fahrzeugdaten in der Datenbank eingeben.
- Datenschutzerklärung akzeptieren (auch wenn wir Ihre Daten vertraulich und ausschließlich für den Zweck des Ladestellenbonus verwenden).
- Kontodaten bekanntgeben, sodass wir Ihren Ladestellenbonus überweisen können.
- Sollte ein Fahrzeug abgemeldet werden, ist das Abmeldedatum bekanntzugeben.
Wann erhalten ich meinen GUTMANN Ladestellenbonus?
- Der Bonus kann erst dann ausbezahlt werden, wenn der abgegebene Strom über das Jahr feststeht. Somit braucht es etwas Geduld, dafür müssen Sie nach der Anmeldung nichts mehr tun und der Bonus kommt verlässlich jedes Jahr – solange Sie die Ladestelle und das EFahrzeug einmal im Jahr bestätigen. Sollte das E-Auto nicht vom 1.1 bis 31.12 genutzt werden wird nur ein aliquoter Anteil des jeweiligen Bonus gewährt. Wir erinnern Sie natürlich.